Kinder- u. Jugendmedizin
UNSERE LEISTUNGEN IM DETAIL
GESUNDHEITSVORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Für Neugeborene und Säuglinge vom 3. Lebenstag bis zum ersten Lebensjahr (Kindervorsorgeuntersuchungen U2 bis U6). Für Kleinkinder von 1 bis 5 Jahren (Kindervorsorgeuntersuchungen U7 bis U9). Für Kinder vor dem dritten Geburtstag (Kindervorsorgeuntersuchung U7a). Für Kinder von 7 bis 8 Jahren (Kindervorsorgeuntersuchung U10). Für Kinder von 9 bis 10 Jahren (Kindervorsorgeuntersuchung U11). Für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren (Jugendgesundheitsuntersuchung J 1). Für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren (Jugendgesundheitsuntersuchung J 2).
KINDERGARTENUNTERSUCHUNGEN (KEINE KASSENLEISTUNG)
Gesundheitscheck vor Eintritt in den Kindergarten (von vielen Kindergärten gefordert).
SCHULUNTERSUCHUNGEN
ENTWICKLUNGSNEUROLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN
Kinderneurologische Untersuchungen zur Früherkennung von grob- oder feinmotorischen Schwächen und cerebralen oder muskulären Bewegungsstörungen
SPRACHENTWICKLUNG
Artikulationstests. Prüfung des Wortschatzes. Redeflußstörungen (Stottern)
SEHPRÃœFUNGEN
Allgemeine Visuskontrolle. Farbsehtests, Farbwahrnehmung (Testverfahren nach Ishihara). Räumliches Sehen (Stereotest nach Lang). Früherkennung des Schielkrankheit (Strabismus)
HÖRPRÜFUNGEN
Hörprüfungen für kleine Kinder mit farbigen Symbolen und verschiedenen Farben und für ältere Kinder und Jugendliche einschließlich Knochenleitungsüberprüfung.
ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGE
Hüftscreening von Neugeborenen- und Säuglingshüften (routinemäßig ab dem 2. Lebenstag und in der 4. bis 6. Lebenswoche zusammen mit der Kindervorsorgeuntersuchung U2 oder U3). Hüfte und Bewegungsapparat allgemein. Bauch (Abdomen). Nieren und Harnwege. Geschlechtsorgane. Schädel. Schilddrüse.
PRÄOPERATIVE VORBEREITUNGSUNTERSUCHUNGEN
Präoperative Vorbereitungsuntersuchungen vor ambulanten Operationen zur Feststellung der Operations- und Narkosefähigkeit. Hierzu gehören Operationen wie die Entfernung der Polypen oder der Rachenmandeln (Adenotomie oder Tonsillektomie), Beschneidungen (Circumcision), Verschließen von Leistenbrüchen (Herniotomie). Dies beinhaltet: Ganzkörperuntersuchung zum Ausschluß eines Infektes oder einer ansteckenden Erkrankung. Ableitung eines EKG. Blutentnahme und Laboruntersuchung zum Ausschluß von Infekten, Gerinnungsstörungen oder Anämie. Die Betreuung erfolgt stets in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderchirurgen, auf Wunsch wird auch die Terminplanung für den operativen Eingriff von unserer Praxis übernommen
AMBULANTE KINDERCHIRURGISCHE MASSNAHMEN
Wundreinigung und konservative Wundversorgung von Schürf-, Platz-, Verbrühungs- und Verbrennungswunden. Wundverschluß (Gewebekleber, Klammerpflaster SteriStrip oder Naht). Anlegen von Stütz- und Tapeverbänden oder AirCast-Schienen. Fremdkörperentfernung. Zeckenentfernung. Gipsverbände (Überprüfung oder Abnahme). Fadenentfernung.
SCHUTZIMPFUNGEN
Durchführung und Beratung als Impfarzt.Verimpft werden grundsätzlich nur die in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlenen Impfungen.
REISEBERATUNGEN
Dies beinhaltet eine computerunterstützte individuelle Reise- und Impfplanerstellung mit aktuellen Malaria-, Impf- und Krankheitsinformationen für das entsprechende Reiseland.
LABORANALYSEN
Sofortanalyse der Entzündungswerte im Blut (Blutbild, C-reaktives Protein CRP, Blutkörper-chensenkungsgeschwindigkeit BSG, mikroskop. Untersuchung des Blutausstrichs). Sofortanalyse des roten Blutbildes (Erythrozyten, Hämoglobin). Sofortanalyse des Gesamtbilirubin, z.B. zur Ikterusdiagnostik bei Neugeborenen. Scharlachtest (Strep. A-Schnelltest, Speichelanalyse). Mononukleose-Schnelltest. Tuberkulosetests. Haut- und Wundabstriche. Urinuntersuchungen (Schnelltest, mikroskopische Analyse, Kulturen). Stuhluntersuchungen.
HAUSBESUCHE
Grundsätzlich sollte die Durchführung von Hausbesuchen auf Notfallsituationen beschränkt sein, da die Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten in der Praxis vielseitiger sind. Wartezeiten in der Praxis können durch telefonische Terminvergabe für besonders dringende Fälle abgekürzt werden. In medizinisch begründeten Fällen sind Hausbesuche nach Absprache möglich. Hierzu gehören:U 2 -Neugeborenenvorsorgeuntersuchungen, Betreuung schwer mehrfach behinderter Kinder und Notfallsituationen.
ERSTELLUNG VON ATTESTEN UND GUTACHTEN
Erstellung von Attesten und Gutachten für Krankenkasse, Versorgungsamt, Kurklinik oder medizinischen Dienst. Grundlage ist hier die eigene langjährige Tätigkeit als Gerichtssachverständiger für das Sozialgericht Dortmund.